Hallo zusammen,
die Begriffskomplexe "hold" und "retention" im Kontext der eDiscovery bedürfen dringend einer Überarbeitung im Deutschen. Insbesondere die Übersetzungen für "hold"-Begriffe sind aktuell sehr inkonsistent und höchstwahrscheinlich verwirrend für die Benutzer.
Ich habe mich gemeinsam mit dem Übersetzer-Team an die Überarbeitung der relevanten Terminologie gemacht und würde der Community hier gerne unseren Vorschlag unterbreiten. Vielleicht haben wir ja das Glück, das sich jemand mit der Thematik auskennt und uns gute Hinweise geben kann.
Kurze Begriffsdefinition:
1. hold / legal hold: A function that assists in managing the legal discovery process by superseding the retention policy on a record under discovery, so that it is not disposed of even when the expiration trigger is reached.
2. litigation hold: A feature that allows the preservation of items in user mailboxes and the protection of the items from deletion by users or automated processes.
3. The storage of data for meeting regulatory and business data archival requirements.
- In der Praxis gibt es ganz klar inhaltliche Überschneidungen bei der Begriffsverwendung.
- Meines Erachtens basieren sowohl die "retention"-Funktionalität als auch die "hold"-Funktionalität auf den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen für Dokumente.
- Wenn ein Unterschied gemacht wird, besteht er darin, dass die "hold"-Funktionalität Daten konkret für eine antizipierte juristische Auseinandersetzung archiviert.
- Im deutschen Steuerrecht (als Beispiel) sind die Termini technici "Aufbewahrungspflicht" und Aufbewahrunsfrist". Nicht Speicherung, nicht Archivierung. Ich halte es für sinnvoll, bei dieser Terminologie zu bleiben.
- Wenn der Kontext eine konkrete Unterscheidung zwischen "hold" und "retention" erforderlich macht, ließe sich das relativ einfach und einleuchtend durch Zusätze im Deutschen umsetzen, z. B. wie im folgenden Satz:
"die Aufbewahrung für juristische Zwecke setzt die reguläre Aufbewahrung außer Kraft".